ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot der MOVE2GETHER Ballschule Thüringen (nachstehend „Ballschule" genannt) bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde") der Ballschule den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung wird durch ein elektronisches Anmeldeformular vorgenommen. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Ballschule auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.m2g-ballschule-thueringen.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Änderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss die Ballschule für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. 

4. Bezahlung

Mit vollständig ausgefüllter Anmeldung bei der Ballschule erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung mit Rechnung (per E-Mail). Die Anmeldegebühr ist daraufhin innerhalb von 14 Tagen auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Bei Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz (Camps) gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.

Bei den Angeboten Ballschule und Talentförderung erfolgen monatliche Zahlungen durch den Kunden (bestenfalls) mittels Dauerauftrag ab dem Monatsersten des Monats der ersten Trainingseinheit. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung der ersten monatlichen Zahlung + einmalige Anmeldegebühr, erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.

 

5. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann die Ballschule gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Mit dem Rücktritt des Kunden kann er keine weiteren Ansprüche an die Ballschule geltend machen.

Wird die Kursteilnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

 

6. Ablauf

Für die Dauer der Leistung der Ballschule überträgt der Kunde der Ballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Ballschule Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Ballschule. 

7. Angaben über den Gesundheitszustand

Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Ballschule bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers.

Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der Ballschule werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen. 

8. Rücktritt und Kündigung durch die Ballschule

Die Ballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a)  Bis 2 Wochen vor einem Camp/Kurs

Wird ein Fußballkurs vom gastgebenden Verein, der Einrichtung oder der Ballschule mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann die Ballschule dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

b)  Einhaltung der Kurs- und Campregeln

Die Ballschule behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Kurs- und Campregeln (z.B. körperliche Gewalt, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (s. Ziff. 6.). 

9. Haftung der Ballschule

Die Ballschule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

  • die gewissenhafte Vorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
  • die Richtigkeit der Veranstaltung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Ballschule keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. 

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der Ballschule ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Ballschule herbeigeführt wird bzw. soweit die Ballschule für an einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Ballschule haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Zoobesuche, Fußballspiele etc.). Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die Ballschule haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch. 

11. Versicherungen

Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken-,haftpflicht- und unfallversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. 

12. Medizinische Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Ballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Ballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet. 

13. Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Ballschule,  sowie die von der Ballschule mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden - auch im Internet - und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. 

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann die Ballschule nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Ballschule gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Erfurt. 

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

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